Kann man Schufa Einträge löschen?

Diese Seite teilen:

Die Folgen eines einzigen negativen Schufa-Eintrags mögen für die betroffenen Unternehmen oder Privatpersonen nicht unbedingt dramatisch sein. Spätestens aber, wenn sich zum ersten weitere Einträge im Register gesellen, treten Probleme auf. Denn die Einträge bleiben für eine ganze Weile erhalten und stellen ein Risiko für die Kreditwürdigkeit dar. Im Ernstfall werden Kreditanträge abgelehnt, selbst Mietverträge kommen möglicherweise aufgrund bestehender Einträge bei der Schufa nicht zustande. Doch es muss nicht zwingend dieses schlimmste Szenario eintreten, damit sich Verbraucher fragen: Kann man Schufa Einträge löschen? Die Antwort setzt sich im Grunde aus mehreren Teilaspekten zusammen. Auf der einen Seite gibt es Richtlinien, die vorgeben, wann Einträge automatisch gelöscht werden sollten. Die Fristen für die Speicherung sind klar geregelt, eine einheitliche Vorgabe für alle Einträge sieht der Gesetzgeber nicht vor. Üblich ist eine Speicherungsdauer von bis zu drei Jahren.

Erst danach kommt es zur Entfernung der jeweiligen Daten. Allerdings gibt es wie so oft Ausnahmeregelungen, die viele Verbraucher gar nicht kennen. Zudem ist zu sagen: Die Medien berichten regelmäßig darüber, dass Bürger ihr Recht zur Selbstauskunft nutzen sollten, um sicherzustellen, dass fristgerechte Löschungen vorgenommen werden. Denn dies ist Tests zufolge eben nicht immer garantiert. Kürzere Fristen gelten zum Beispiel, wenn offene Forderungen nach spätestens sechs Wochen aus der Welt geschafft. Verbraucher sollten hier dafür sorgen, dass die Gläubiger ein entsprechende Meldung an die Schufa übersenden. Auch bei Einzelforderungen bis maximal 2.000 Euro können vorzeitig gelöscht werden. Ausgenommen von den Ausnahmestatuten der Auskunftei sind Vollstreckungsbescheide und andere so genannte „titulierte Forderungen“. Derartige Schufa Einträge können nicht ohne Weiteres gelöscht werden.

Diese Möglichkeiten für die Löschung von Daten soll Verbrauchern helfen, deren Einträge das Ergebnis einmaliger, kurzfristiger Finanz-Probleme waren und nicht auf dauerhaften Bonitäts-Schwierigkeiten beruhen. Meldungen bezüglich einer Eidesstattlichen Versicherung oder eines Haftbefehls können Betroffene nach Eingang einer behördlichen Bestätigung zur Löschung der Titel aus dem Register entfernen lassen. Ebenfalls vor Ende der dreijährigen Speicherfrist. Haben Verbraucher oder Unternehmen ihre kostenlose Datenübersicht geprüft und kamen dabei zur Erkenntnis, dass einer oder mehrere der Einträge nicht mehr zeitgemäß ist und längst hätte gelöscht werden müssen, ist der Schufa-Support unter der Wiesbadener Festnetz-Nummer 0611 – 92780 erreichbar. Die Daten werden dann nochmals auf ihre Richtigkeit geprüft und im Falle einer falschen Speicherung zeitnah entfernt. Wichtig ist der vorherige Abgleich der geltenden Grenzwerte und Anforderungen für Löschungen. Denn die Schufa passt diese hin und wieder neu an.

0 votes